Teil 2 Selbstverteidigung und Legale Waffen
Teil 1 hier
Bei den Ausführungen in diesem Text handelt es sich um private Meinungsäußerungen und keine rechtlichen Hinweise. Der Aufsatz beruht auf einem Vortrag, der vor Angehörigen der Jungen Alternative gehalten wurde und diente zur Schulung von Maßnahmen gegen linken Terror und bei Repressionen durch den Staatsapparat.
Die Verteidigungsfähigkeit in einer Notwehrsituation kann erheblich durch die Anwendung legaler Waffen gesteigert werden, wodurch Verletzungen am eigenen Leib und bei Anderen effektiver abgewehrt werden können. Grundsätzlich gilt aber, dass mit allen Waffen der richtige Umgang geübt werden muss und es keine garantierte Patentlösung für alle Fälle gibt. Die Waffe sollten immer griffbereit und benutzbar mit sich geführt werden, um in einer Gefahrensituation auch angewendet werden zu können. Effektive Selbstverteidigung ist aber auch ohne den Einsatz von Waffen möglich. Generell sind einige erprobte Grundregeln zur Gefahrenprävention und Selbstverteidigung zu beachten.
Waffen zur Selbstverteidigung
Pfefferspray stellt eine der besten und bewährten Möglichkeiten zum Selbstschutz dar. Genau genommen handelt es sich um ein Tierabwehrspray, das nicht gegen Personen eingesetzt werden darf. Eine Anwendung gegen Menschen wird rechtlich immer als eine gefährliche Körperverletzung geahndet, weshalb es nur in Notwehrlagen benutzt werden sollte, in denen der Einsatz nicht strafbar wäre. Je nach Größe, stößt das Pfefferspray mehrere Sekunden eine die Augen und Schleimhäute reizende Flüssigkeit aus, die korrekt angewendet Zeit zur Flucht verschafft oder die Verteidigung gegen eine Gruppe von Angreifern erleichtert. Beim Kauf von Pfefferspray gilt pauschal, niemals die Option fog zu erwerben, sondern immer zu jet zu greifen. Der ausgestoßene Sprühstrahl von jet eignet sich in den meisten Fällen deutlich besser zur Selbstverteidigung als die Rauchwolke von fog. Falls man selber durch Pfefferspray verletzt wird, hilft eine Augenspülung gegen die Symptome, die in Erwartung möglicher Verletzungen durch Pfefferspray auch präventiv mitgeführt werden kann.
Beim Erwerb von Messern sind Führungsverbote im Alltag und an bestimmten Orten sowie die erlaubte Länge zu beachten. Die Rechtslage ist hier durchaus kompliziert. Bei Teleskopschlagstöcken, Quarzhandschuhen und anderen Waffen gelten in der Öffentlichkeit generell Führungsverbote. Daher sollte bei der Auswahl solcher Waffen immer der Ausgleich der Rechtfertigung einer gesteigerten Schutzwirkung mit der Konsequenz von strafrechtlicher Verfolgung bedacht werden. Aber auch manche Alltagsgegenstände eignen sich zur Selbstverteidigung, wie Glasflaschen oder Regenschirme. Im Gegensatz zu Waffen sind Alltagsgegenstände auch weniger auffällig zu führen und unterliegen generell keinem Führungsverbot in der Öffentlichkeit. Deshalb haben sich Pfefferspray in Kombination mit Glasflaschen zur Selbstverteidigung gut bewährt.
Waffenlose Selbstverteidigung
Selbstverteidigung ist aber auch ohne Waffen möglich und in manchen Situationen nicht nur unvermeidlich, sondern teils auch sinnvoller, wenn der Griff zum Verteidigungsmittel nicht mehr möglich ist. In einer waffenlosen Konfliktsituation sind Größe, Körpergewicht und Anzahl der Beteiligten ausschlaggebende Faktoren. Bei gleichen Variablen sind mehr Körpergröße und ein höheres Körpergewicht immer von Vorteil. Zur Vorbereitung auf eine Notwehrlage eignet sich regelmäßiger Kampfsport besser als Selbstverteidigungskurse, da die Techniken hier effektiver trainiert werden und auch durch Sparring wichtige „Praxiserfahrung“ gesammelt wird. Ebenfalls ist die richtige Geisteshaltung und das mindset sehr bedeutsam in einer Gefahrenlage, um Angriffe entschlossen abwehren zu können und falls unvermeidlich auch unter Schmerzen und Verletzungen weiter handlungsfähig zu bleiben. Diese mentale Stärke wird ebenfalls vor allem durch regelmäßiges Training unter Stress und durch Abhärtung erworben.
Aber in einer Gefahrensituation kann es auch notwendig sein, wegzulaufen oder sich Hilfe zu holen. Die Entscheidung, ob fight or flight richtig ist, kann am besten instinktiv aus eigener Erfahrung getroffen werden. Durch Sport und Training gewinnt man auch eine Ausstrahlung, die Selbstsicherheit ausstrahlt und auf potentielle Angreifer abschreckend wirkt. Die Abschätzung einer Bedrohung setzt situational awareness voraus. Man selbst sollte sich nicht durch Anlabern verwirren oder aus dem Konzept bringen lassen lassen. Falls sich eine konfrontativen Situationen nicht vermeiden lässt, ist es wichtig, Abstand zu halten und sich von mehreren Angreifern nicht umzingeln zu lassen. Der Gegner sollte überrascht werden, häufig kann lautes Anbrüllen und wildes Gestikulieren unentschlossene Angreifer bereits abschrecken. Ansonsten werden die im Training erworbenen Fähigkeiten angewandt. Ggf. ist es auch hilfreich, mit der Umgebung und anderen Personen zu kommunizieren, um so Hilfe zu holen und Aufmerksamkeit zu schaffen. Frauen sollten generell vor Angreifern fliehen und mit lauten Schreien nach Hilfe rufen.
Rechtslage
Aus rechtlicher Sicht handelt es sich in einer Verteidigungssituation dann um Notwehr, wenn eine gegenwärtige Bedrohungslage vorliegt, auf die angemessen reagiert wird. Wenn gegenwärtig und angemessen zu Gunsten eines Dritten gehandelt wird, handelt es sich um sogenannte Nothilfe. Der angemessenen Rahmen der Notwehr darf durch übermäßige Verletzung des Angreifers nicht überschritten werden. Das weitere Vorgehen, also Flucht oder das Verständigen der Polizei, muss sich aber nach der jeweiligen Situation richten. Falls es doch zu juristischen Problemen im Kontext des politischen Aktivismus kommen sollte, gibt es mittlerweile Institution aus dem Vorfeld wie den Solifonds von Ein.Prozent oder Unterstützung von Parteiseite aus. Ansonsten sollte während eines Ermittlungsverfahrens unbedingt der Kontakt und die Beratung durch einen Anwalt zu Rate gezogen werden.
Außerhalb des Alltags, bei politischen Veranstaltungen und bei Aktivismus, muss besonders auf Sicherheit geachtet werden. Auf Demonstrationen sollte die Anreise immer in der Gruppe erfolgen, da sich eine Gruppe effektiver verteidigen kann als eine Einzelperson. Autos sollten mit Sicherheitsabstand zum Veranstaltungsort geparkt werden, bei der Anreise per Bahn muss mit den Teilnehmern der Gegendemo gerechnet werden. Zur Verteidigung sollten auf politische Veranstaltungen nur legale Verteidigungsmittel mitgeführt werden, da auf Versammlungen Waffen und Schutzkleidung als sogenannte Passivbewaffnung verboten sind. Auch hier gilt die persönliche Abwägung zwischen effektiver Schutzwirkung und möglicher strafrechtlicher Verfolgung. Lederhandschuhe können die Verletzungen an den Händen in einer waffenlosen Notwehrsituation vermindern und Mittel zur Behandlung von Verletzungen wie Pflaster können auch mitgeführt werden.
Sicherheit bei Veranstaltungen
Auf den Demos selbst gilt es, immer im Gruppenverbund zu bleiben und das eigene Vorgehen immer mit der eigenen Bezugsgruppe zu koordinieren. Man sollte sich nicht von etwaigen Gegendemonstranten provozieren lassen und niemals Polizeibeamte angreifen oder sich gegen Fehlverhalten ihrerseits wehren, da man hier garantiert den Kürzeren ziehen würde. Bei anderen politischen Veranstaltungen wie Wahlkampfständen sind legale Verteidigungsmittel und die Koordination in der Gruppe ebenfalls wichtig, genauso wie bei einfachem Aktivismus wie Plakatieren und Flyern.
Teil 3 der Artikelserie befasst sich mit Datensicherheit im politischen Aktivismus und dem Umgang mit den Behörden sowie dem Verhalten bei Hausdurchsuchungen und wird in Kürze veröffentlicht.