Teil 3 Datensicherheit und Umgang mit den Behörden
Teil 2 hier
Bei den Ausführungen in diesem Text handelt es sich um private Meinungsäußerungen und keine rechtlichen Hinweise. Der Aufsatz beruht auf einem Vortrag der vor Angehörigen der Jungen Alternative gehalten wurde und diente zur Schulung von Maßnahmen gegen den linken Terror und bei Repressionen durch den Staatsapparat.
Außerhalb von konkreten Gefahrensituation sind einige grundlegende Sicherheitsregeln wichtig, um möglichst reibungslos und ohne unangenehme Begleiterscheinungen politischen Aktivismus betreiben zu können. Bei sicherheitsbewussten Verhalten ist es von Vorteil, im Umfeld der eigenen Strukturen eine Sicherheitskultur zu etablieren und diese weiter zu verbreiten. Dieses Verhalten ist dann sowohl bei der elektronikbasierten Kommunikation untereinander, beim Umgang mit den Behörden und besonders bei Hausdurchsuchungen gültig.
Datensicherheit
Datensicherheit ist im Bereich der digitalen Kommunikation und beim Netzaktivismus mittlerweile von essentieller Bedeutung. In Chatgruppen von Messergendiensten wie telegram sollten selbtslöschende Nachrichten aktiviert werden, um den Nachrichtenverlauf sowie möglicherweise strafrechtlich relevante Inhalte nicht preiszugeben. Generell sollte von sogenannten fedposts und rumgekrake abgesehen werden, da der Staat jede sich bietende Gelegenheit zur Verfolgung nutzt. Die Messengerdienste sollten je nach Wichtigkeit der kommunizierten Informationen adäquat gewählt werden, als sicherer als telegram gilt etwa threema. Generell gilt, das Internet ist kein rechtsfreier Raum, die Schwelle für staatliche Repressionen gegen die patriotische Opposition in Deutschland liegt heutzutage sehr niedrig.
Da die Repressionsorgane des politischen Systems verstärkt auch gegen Gruppen und Strukturen in und um die AfD, die JA und die IB vorgehen, wird auch das richtige Verhalten in Anbetracht von Hausdurchsuchungen durch die Polizei zunehmend wichtiger. PCs und Handys sowie alle elektronischen Geräte sollten mit komplexen und wechselnden Passwörtern gesichert und mit Software wie VeraCrypt verschlüsselt werden, um den ungewollten Zugriff auf die Datenträger zu erschweren. Backups von persönlichen Daten können bei unpolitischen Freunden und Verwandten deponiert werden. Sehr wichtige Informationen sollten grundsätzlich nur persönlich und außerhalb der Reichweite möglicher Bespitzelung und ohne Verschriftlichung besprochen werden. Generell sollte ein bedachter Umgang mit sensiblen Daten gepflegt werden, auch neue follower auf social media Plattformen sollten wegen der Gefahr durch falsche Antifa-Profile sorgfältig geprüft werden.
„Kein Schnack mit den Cops!“
Da sich trotz aller Vorsichtigkeit häufig der Kontakt zu den Organen des Systems nicht vermeiden lässt, ist der Umgang mit Polizei und Justiz von besondere Bedeutung. Es gilt genrell beim Umgang mit der Polizei: Immer vom Schweigerecht Gebrauch machen! Man sollte sich nicht Einschüchtern lassen und niemals freiwillig Daten weitergeben. Eine erkennungsdienstliche Behandlung sollte verweigert werden, ggf. können bei Fehlverhalten vonseiten der Beamten ihre Namen und Dienstnummern gefordert und mit einer Dienstbeschwerde gedroht werden. Eine Selbstverständlichkeit sollte es sein, keine Straftaten gegen Beamten zu begehen. Falls es zu einem Gerichtsverfahren kommen sollte, können Fachanwälte oder sogenannten Szeneanwälte kontaktiert werden, da diese häufig mit den Besonderheiten der politischen Strafverfolgung besser vertraut sind. Finanziellen Beistand können die Partei oder auch Vorfeldstrukturen wie der Solifonds von Ein.Prozent leisten.
Die selben Regeln wie beim Umgang mit der Polizei gelten auch im Umgang mit Anquatschversuchen durch den Verfassungsschutz. Mit den Beamten wird kein Wort gewechselt, aber man sollte sich ihr Aussehen merken oder eine Filmaufnahme anfertigen. Der Vorfall sollte direkt in einem Gedankenprotokoll festgehalten werden und im eigenen Umfeld und über alternative Medien öffentlich gemacht werden.
Hausdurchsuchungen
Bei den immer häufiger vorkommenden Hausdurchsuchungen selbst gilt das oben beschriebene Verhalten den Beamten gegenüber. Hausdurchsuchungen finden üblicherweise morgens statt. Falls die Beamten an der Tür erscheinen, sollte zuerst die Polizei angerufen werden, um die „Echtheit“ der Beamten zu prüfen und Vorfälle wie bei den Anschlägen der Hammerbande zu verhindern, bevor den Polizisten Zutritt gewährt wird. Falls noch Zeit besteht, sollte das politische Umfeld gewarnt werden, technische Geräte sollten abgeschaltet aber nicht zerstört werden, da dies eine sogenannte Verdunkelung darstellt und strafbar ist. Die Nummer eines Anwalts sollte bereitgehalten werden und dieser auch möglichst zeitnah kontaktiert werden. Von den Beamten ist der Durchsuchungsbefehl zeigen zu lassen, wenn möglich sind Zeugen wie Bekannte oder Nachbarn und ein Anwalt herbeizuholen. Die Dienstnummern und die Namen der Beamten sollten erfragt und notiert werden. Von den Polizisten sind keine Vorgelegten Dokumente oder sonstige Schriftstücke zu unterschreiben, generell sollte man mit den Beamten nicht unnötig sprechen.
Es kann sich aus taktischer Sicht möglicherweise lohnen, die Durchsuchungsgegenstände auf Aufforderung selbständig herauszugeben, um eine weitere Durchsuchungen zu vermeiden. Allerdings kann hierbei nichts garantiert werden, da sich das Verhalten der Beamten individuell unterscheiden kann. Wie oben erwähnt, sollten keine möglichen Beweismittel vernichtet werden, da Verdunkelung strafbar ist. Von den Beamten sollte aber eine Liste der beschlagnahmten Gegenstände eingefordert werden, um diese möglicherweise wieder zu erhalten. Präventiv sollte die Wohnung von illegalen oder verfänglichen Gegenständen sauber gehalten werden.
Um sich in der möglicherweise ermüdeten und gestressten Verfassung der frühen Morgenstunden nicht überrumpeln zu lassen, kann es hilfreich sein, eine Anleitung für das hier geschilderte, richtige Verhalten bei einer Hausdurchsuchung zu Hause ausgedruckt parat haben.
Mit dem dritten Teil endet die Artikelserie über Sicherheit im Aktivismus.