Szenario: Parteiverbot

In Anbetracht der spektakulären Ergebnisse der AfD in Wahlprognosen und der metapolitischen Erfolge der patriotischen Opposition werden innerhalb der etablierten Medien und der bundesdeutschen Zivilgesellschaft die Stimmen nach einem Parteiverbot der AfD lauter. Begleitet werden diese Forderungen von lautstark und großflächig beworbenen Demonstrationen „gegen rechts“ und dem medialen Framing über einen angeblichen Deportationsplans von Migranten durch die Partei. Da die AfD aber im Superwahljahr 2024 auf Landesebene und bei der Europawahl vielversprechende Chancen auf Wahlerfolge hat, steht das System zeitlich unter Zugzwang, da eine Regierungsbeteiligung der AfD die Wirksamkeit der Agitation und die Wahrscheinlichkeit eines Verbots vermindern würde. Aber wie realistisch ist ein erfolgreiches Verbotsverfahren gegen die AfD? Und wie sollte sich die Opposition auf dieses Szenario vorbereiten?

Risiko für das System

Zwar zögert das politische Establishment noch vor dem Schritt des Parteiverbots, da so ein offenkundiger Bruch mit der Rechtsstaatlichkeit und den demokratischen Grundsätzen wie das Verbot einer legitimen Oppositionspartei das pseudoparlamentarische System zur Kenntlichkeit entstellen würde. Denn durch ein Verbotsverfahren würden noch mehr Bürger über den Zustand der Demokratie desillusioniert und in die Arme des Widerstands getrieben werden. Daher schrecken die Funktionsträger der Altparteien und ihre Gesinnungsgenossen bei der Staatsanwaltschaft noch vor diesem Schritt zurück. Bisherige Verbotserfahren geschahen bislang auch vor allem gegen Parteien und Organisationen, denen tatsächlich ein authentisches Bekenntnis zur freiheitlich, demokratischen Grundordnung abgesprochen werden könnte und deren Verbot deshalb auch im pseudodemokratischen Rahmen der Bundesrepublik immerhin nachvollziehbar erschiene.

Aber dem System ist alles zuzutrauen. Daher sollte sich die Partei und ihre Jugendorganisation auf das Schlimmste vorbereiten und bereits jetzt präventiv juristische Strategien für den Fall eines Verbotsverfahrens entwickeln. Anfänglich wäre auch nur ein schrittweises oder teilweises Verbot denkbar. So könnte sich das Verbotsverfahren in erster Instanz erst gegen verschiedene als „besonders radikal“ markierte Landesverbände richten, oder gegen die Jugendorganisation der Partei. Um dem zuvorzukommen, sollte eine engere Anknüpfung der Mutterpartei an die JA als offizielle Parteijugend stattfinden, um eine Abspaltung zu erschweren. Möglich ist auch, das die parteipolitische Arbeit durch das Streichen der Parteienfinanzierung erschwert werden könnte.

Gegenmaßnahmen der Opposition

Als Maßnahmen dagegen sind die von Teilen der Partei betriebene Anbiederung an das herrschende Meinungsklima und eine Verflachung des eigenen Profils der falsche Weg, um mit dem Damoklesschwert des Parteiverbots umzugehen. Schon die drohende Beobachtung durch den politisch instrumentalisierten Verfassungsschutz konnte so nicht vollständig abgewendet werden. Eine Anbiederung würde nur den politischen Erfolg in der Bevölkerung vermindern und das System ließe sich bei einer authentischen Opposition nicht auf Kompromisse ein. Nur Geschlossenheit und Zusammenhalt in der Partei können dem Druck standhalten und so effektives Handeln gegen juristische Vorstöße ermöglichen. Diese Solidarität muss aber auch über die Partei hinaus in das patriotische Vorfeld hinein reichen, da hier die juristischen Hürden für Verbote niedriger liegen als bei einer Partei. Falls hier Verbote ausgesprochen werden, aber nicht für die Partei, könnte die Partei als Plattform für ähnliche Aktivitäten wie die der dann verbotenen Organisationen dienen, und so juristisch gedeckt die wichtige, metapolitische Arbeit fortführen.

Im Falle eines tatsächlichen Verbots sind Prognosen für das weitere Vorgehen schwierig aufzustellen, da in einem solchen Szenario unvorhersehbare Variablen eingeplant werden müssten. Auf keinen Fall dürften in diesem Fall aber Fatalismus oder Extremismus die Oberhand gewinnen. Weder wäre die Lage vollständig hoffnungslos, da noch eine Vielzahl an Möglichkeiten bestünde, die politische Landschaft zu beeinflussen, noch dürfte das Durchgreifen des Systems zu eigener Radikalisierung mit Militanz und revolutionärem Gebaren führen, da dies das staatliche Vorgehen nachträglich legitimieren würde und noch härtere Repressionen nach sich zöge. Deshalb wäre es wichtig, dass nicht den bereits jetzt unter stärkerer Repression agierenden Organisationen aus dem Umfeld des NW oder dergleichen das Feld überlassen würde, da diese aufgrund ihrer defizitären Strategie und abzulehnender Elemente ihrer Weltanschauung keine erfolgreiche Opposition darstellen können.

Das tatsächliche Verbot

Das Wirken der parteipolitischen Akteure sollte sich eher auf die juristische Anfechtung des Parteiverbots bis zu letzten Instanz richten. Eine Neugründung als Partei mit anderem Namen und anderen Struktur könnte erwogen werden, auch gegen das Risiko eines erneuten Verbots. Oder aber ein Paradigmenwechsels zur oppositionelle Volksbewegung mit weniger angreifbaren Strukturen und primär metapolitischem Wirken wäre eine gangbare Option, wenn die Unterdrückung durch das System allzu offenkundig würde. So wäre eine außerparlamentarische Volksbewegung, wie zur Wendezeit in der DDR, in der Lage, weiterhin Widerstand zu leisten.

Aber noch ist die Partei nicht verboten und wenn die verantwortlichen Akteure geschlossen und solidarisch vorgehen, lässt sich auf dem Weg der Parteipolitik zusammen mit dem Vorfeld die patriotische Wende erreichen. Letztlich wäre das Verbotsverfahren gegen die Partei die letzte Eskalationsstufe eines Systems, das mit dem Rücken zur Wand steht und auch argumentativ am Ende ist, wie die immer gleichen Parolen von der angeblichen Bedrohung der „bunten“ und „weltoffenen“ Demokratie durch „Nazis“ und „Rechtsextreme“ zeigen, so das schon jetzt offenkundig wird, das die patriotische Opposition ihrem Ziel immer näher kommt.